Statt Gutschein: Hausverbot für ein Jahr!

Quelle: Fotolia.de
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Heute wird gefeiert!

Alle sind sie da - alle sind sie eingeweiht. Außer das Geburtstagskind, das tapst noch im Dunkeln. Worum es geht? Richtig! Um eine geheime Geburtstagsfeier für ein Geburtstagskind, welches stolze 32 Jahre alt werden wird. Gemeinsam wollten wir in ihren Geburtstag anstoßen. Da die Feier unter der Woche stattfand war ein durchzechen nicht möglich, aber ich hatte trotzdem meinen Spaß. Einige der Teilnehmer hatten das Glück Urlaub zu haben, daher hat sich eine Freundin - wir nennen sie "Frau S." bereit erklärt mein Geburtstagsgeschenk zu besorgen, damit ich weniger Stress habe.

 

Das Geburtstagsgeschenk entpuppt sich später als "böses Abenteuer", aber das konnten wir bis dato nicht ahnen...


Danksagung:

Als Erstes sage ich "DANKE, Frau S.!". Danke dafür, dass du Verständnis dafür hattest, als wir arbeiten mussten und keine Zeit fanden das Geburtstagsgeschenk zu besorgen. Du hast dich rührend um uns gekümmert und deine Erfahrung mit uns geteilt!

 

Der Gutschein zur Hölle

Neben zwei Sektflaschen sollte ein Gutschein, die Erfüllung aller Shoppingträume, her. 80.- Euro langten als Summe dachten wir, so auch Frau S. und begann ihren Streifenzug am nächsten Tag in Wandsbek. Das Wetter spielte mit, die Laune stieg und fest entschlossen betrat Frau S. den grossen Klamottenladen. Stur stracks wurde der Kassenbereich gestürmt, denn dort befinden sich in der Regel die Kärtchen mit zahlreichen Mustern in Höhe von 0,00 Euro, um sie an der Kasse im gleichen Moment mit seinem Wunschbetrag auffüllen zu können.

 

Was piekst wird gnadenlos ersetzt...

Nach einer athletischen Bewegung merkte Frau S., dass ihr BH etwas an Elan verlor, so pickte sie auf einmal ein BH-Bügel. Wenig erfreut darüber machte Frau S. kurzen Prozess und nahm sich vor, in Windeseile, ein neues Modell zu besorgen - Jetzt, wo sie im grossen Klamottenladen war. Schnell 2-3 passende Modelle gefunden folgte nun die Anprobe der neuen Artikel in der Umkleidekabine.

 
Die Sache war schnell klar: Dieser soll's werden! 
 

"Kommen Sie Bitte mit!"

Man darf das Ziel vor Augen nicht verlieren. Aber wer hat den schon was gegen einen neuen BH einzuwenden. 

In der Garderobe angekommen merkte Frau S. nicht, dass etliche abgerissene Etiketten auf dem Boden lagen. Wen interessieren schon Etiketten? Man war mit seinem neuen Fundstück beschäftigt! 
Fertig mit der Anprobe verließ Frau S. die Umkleide und wurde plötzlich von einem Mann angehalten, der zuvor wie ein sitzend genervter Ehemann im Wartebereich aussah: "Kommen Sie Bitte mit!" Waren vier Worte, die plötzlich an Bedeutung gewannen, je länger man sich in diesem Nebel bewegte. Ein Stromschlag der Verwunderung traf Frau S. und riss sie aus ihrem Shoppingwahn.
 

Frau S., Sie müssen jetzt ganz tapfer sein!

Im Büro des Detektives angekommen, wurde plötzlich diskutiert was das Zeug hält. Der Herr begriff nicht, dass Frau S. kein Diebstahl begann und die Etiketten auf dem Boden der Umkleidekabine nicht ihre waren. "Schauen Sie gern in meine Tasche!" rief sie verärgert. Doch stattdessen teilte ihr der Kaufhaus-Cop mit, dass er davon ausgeht, sie habe die Etiketten abgerissen und sich die neue Unterwäsche direkt angezogen. Da Männer die beschuldigten Damen nicht begrapschen dürfen wurde nach einer Wartezeit von knapp 90 Minuten eine Verkäuferin dazu geholt, die Frau S. beim entkleiden behilflich sein durfte. Sichtlich unangenehm zog sich Frau S. bis auf ihre Unterwäsche aus, sie tat was man von ihr verlangte. Soll ihn der Teufel holen, ich habe kein Diebstahl begannen. Der picksende Übeltäter, ihr kaputter BH, kam zu Vorschein. "Sie sehen doch, er ist kaputt!" sagte Frau S. verärgert. Der Sachverhalt klärte sich schnell auf - neue Unterwäsche war es nicht. Zwar war es ein Modell aus dem gleichen Sortiment, jedoch definitiv nicht neu. Schließlich wollte sie sich deshalb auch neue Wäsche besorgen. Verstanden? 

 

Ein Gutschein war dennoch nicht drin...

Hätte der böse, sich im Recht fühlende Kaufhausdetektiv nur einmal zugehört, dann hätte man sich den Zirkus sparen können. Nachdem die personenbezogenen Daten aufgenommen wurden durfte Frau S. das Büro verlassen. Der Gutschein war jedoch immer noch nicht besorgt und auf Rückfrage, ob sie den Gutschein jetzt endlich mal holen dürfte, bekam sie die Antwort: Nein. Sie haben jetzt Hausverbot. Und zwar für ein Jahr!

Das Gebäude verlassend musste Frau S. ihre erlebte Geschichte erstmal verarbeiten und fuhr einfach in die Innenstadt, um den Gutschein einfach in der nächsten Filiale zu besorgen. Alleine in der U-Bahn sitzend musste sie über das erlebte Lachen. Das Gelächter war auch groß, als die Geschichte während der Überraschungsfeier - nur wenige Stunden später - die Runde machte...

 

P.S. Das Geburtstagskind freute sich sehr über den Gutschein und wird in Kürze im gleichen Laden einkaufen ....

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Kommentare: 3
  • #1

    Frau S. (Mittwoch, 12 März 2014 22:14)

    *kreisch*gacker*lach* =D

    Ich liebe Ihre Art des Schreibens und des lebhaften Festhaltens des alltäglichen Wahnsinns, Frau C. An das liebe Geburtstagskind gehen nochmals die besten Wünsche. Möge es Freude und Erfolg beim Shoppen haben. Doch dabei bitte - BITTE unbedingt - auf herumliegende Etiketten, herumlungernde "Shoppingbegleiter" und herumpieksende Unterwäsche achten! Obwohl... wie lange ist so ein Gutschein einlösbar? =D

    Liebste Grüße an die drei lieblichen Schwestern und einen wohlbekannten Klamottenladen,

    Eure Frau S. :*

  • #2

    Nicole Serafini (Sonntag, 05 Februar 2017 06:46)


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